Gepostet in Wettbewerbsrecht am 22. Juli 2008
Wie die Causa Facebook vs. StudiVZ zeigt, bietet das deutsche Urheberrecht wenig Schutz gegen die Nachbildung von Websiteoberflächen (sog "Look and Feel"). Deutsche Rechteinhaber stehen jedoch einer Nachbildung nicht vollkommen schutzlos gegenüber.
So kann der Internetauftritt bspw. einer Hochschule oder einer öffentlichen Stelle mit Hilfe des Wettbewerbsrechts geschützt werden. Ein ergänzender wettbewerblichen Leistungsschutz (§ 4 Nr. [...]
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