Gepostet in Vergaberecht am 21. August 2008
Bereits am 22. Februar 2008 hat der BGH (Urt. v. 22.02.2008 - V ZR 56/07) entschieden, dass der Verkauf von Grundstücken, die für öffentliche Belange nicht mehr benötigt werden, nicht nach den §§ 97 ff. GWB (und den Vorschriften des einschlägigen bayerischen Landesrechts) ausgeschrieben werden müsse. Ein dennoch durchgeführtes „Bieterverfahren“ führe lediglich zu Gleichbehandlungs-, Transparenz- [...]
Gesamtes Posting lesen »