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Im Zuge der Street-View-Diskussion äußerte nach Grünen-Fraktionschefin Künast  nunmehr auch die bayerische Justizministerin Beate Merk Kritik an der Bundesregierung. "Ich denke, da hätte man auf Bundesebene schon früher aktiv werden können", sagte sie in einem Interview in der Passauer Neuen Presse (PNP). Schließlich sei Google "schon länger" mit seinen Kameraautos unterwegs. Nach Ansicht Merks sei der deutsche Datenschutz zudem "endlich generell auf den Prüfstand zu stellen und hinsichtlich der neuen Medien und neuen Kommunikationsformen (...) abzuklopfen". Nichts zu tun bedeute, dass das Internet langsam zum rechtsfreien Raum würde. Gleichzeitig sprach sich die Ministerin aber gegen ein allein für Google geltendes Spezialgesetz aus: "Sonst brauchen wir demnäscht schon wieder ein neues Gesetz, wenn jemand mit einer anderen, ähnlich gelagerten Idee kommt."

Quelle: www.rp-online.de

Laut Aussage der Fraktionschefin der Grünen, Renate Künast, habe die Bundesregierung die Entwicklung von Geodatendiensten wie Google Street View "verpennt". “Seit drei Jahren fahren die Fahrzeuge von Google durch die Straßen dieses Landes, und die Bundesregierung hat nichts anders getan, als unverbindliche Gespräche zu führen, bei denen ein freiwilliges, kurzfristiges Widerspruchsrecht herausgekommen ist.“

Beim Straßenfoto-Dienst Street View gehe es nicht allein um die Ansicht von Hausfassaden. Durch Verknüpfungen mit anderen Datensammlungen könne vielmehr per Mausklick sichtbar werden, wer wo wohnt. Scharf kritisierte Künast Innenminister Thomas de Maizière (CDU), der eine Bundesratsinitiative aus Hamburg als zu eng gefasst verworfen hat. Künast entgegnete, die Hamburger Initiative sei keinesfalls eine “Lex Google“, sondern ein Vorschlag, wie gesetzlich ein Minimum an Widerspruchsrechten etabliert werden könne. Sie erwarte mehr Ernsthaftigkeit von dem Minister, der für den Datenschutz zuständig ist, und mehr Engagement von Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). Mit Blick auf ein von der Regierung geplantes Spitzentreffen am 20. September sagte Künast: “Wir brauchen keinen Runden Tisch Google, der das Thema und die Fragen der Menschen noch ein Jahr vor sich herschiebt, wir brauchen jetzt Datenschutzregeln.“

Quelle: www.op-online.de

Nach der hitzigen Debatte um den Internet-Dienst Street View plant die Bundesregierung keine „Lex Google“. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrats werde nicht aufgegriffen, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in Berlin. Der von der Länderkammer verabschiedete Gesetzentwurf beziehe sich ausschließlich auf Google Street View und werde der Gesamtproblematik nicht gerecht.

Der Bundesrat hatte am 9. Juli den Gesetzentwurf zur Kontrolle von Diensten wie Street View in den Bundestag eingebracht. Die vorgesehenen Regeln hat Google bereits weitgehend zugesagt. Unterdessen stellte der Internet-Konzern das angekündigte Online-Formular für Widersprüche bereit. Damit können Mieter und Eigentümer veranlassen, dass ihr Gebäude vor dem Start von Google Street View in zunächst 20 deutschen Städten unkenntlich gemacht wird.

De Maizière wies darauf hin, dass eine zu strikte Regulierung der Geodienste auch die Pressefreiheit gefährden könne. Nach dem Gesetzentwurf des Bundesrates könne das Fernsehen nicht mehr Straßenansichten aus Hochwassergebieten filmen, ohne bei allen Anwohnern um Erlaubnis zu fragen. Der Gesetzentwurf beschäftige sich zu sehr mit Straßen, Plätzen und Fassaden. „Mir geht es um den Schutz der Menschen“, sagte de Maizière. Er könne sich vorstellen, dass Geodienste zum Beispiel darauf verzichten, künftig hochauflösende Bilder zu veröffentlichen, auf denen Details wie die Namen auf den Klingelschildern zu erkennen sind.

Quelle: www.welt.de

Wie der Internetriese Google gestern verkündet hat, wird sein umstrittener Fotodienst Street View im November in Deutschland starten. Zunächst werden nur Bilder aus den 20 größten Städten Deutschlands freigeschaltet. Nutzer können dann 360°-Ansichten von Straßenzügen etwa in Berlin, Hamburg oder München anklicken. Google hatte 2008 mit entsprechend ausgestatteten Autos öffentliche Straßen abgefahren und gefilmt. Die Bilder werden mit Googles Onlinekartendienst Maps verknüpft, sodass sich Nutzer etwa vor einer Reise über ihr Urlaubsziel erkundigen können. "Bereits jetzt rufen deutsche Nutzer täglich mehr als eine Million Mal Street-View-Panoramen auf", so Raphael Leiteritz, Produktmanager für Google Maps.

Ab Montag will Google unter www.google.de/streetview vier Wochen lang ein Onlineformular bereitstellen, über das Mieter und Eigentümer Einspruch erheben können. Nutzer müssen dann unter anderem ihre Adresse nennen, sodass Google den Einspruch verifizieren kann.  Das Unternehmen nimmt auch weiterhin Briefe und Faxe entgegen.

"Meine Bedenken, das komplexe Widerspruchsverfahren so kurzfristig in Gang zu setzen, wurden leider nicht berücksichtigt", beklagte Datenschützer Johannes Caspers. Zudem gebe es keine klare Leitlinie für den Umgang mit den Daten von Widerspruchsführern.
Bisher ist nur bekannt, dass Google auch nach der vierwöchigen Frist weiterhin Anträge aufnimmt, die sich auf Fotos außerhalb der bis dahin betroffenen 20 Städte beziehen. Die Fotos löscht Google dann allerdings nicht, betroffene Häuser oder Wohnungen sollen nur unkenntlich gemacht werden. Bereits jetzt macht das Unternehmen identifizierbare Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich. Der Fotodienst ist derzeit in 23 Ländern verfügbar, darunter zwölf in Europa.
Quelle: www.ftd.de

Die u.a. von CDU-Innenpolitiker Reinhard Grindel vorgeschlagene Idee, freigelassene, aber noch immer gefährliche Schwerverbrecher zum Schutz der Bevölkerung mit Namen, Adresse und Foto im Internet identifizieren zu können, ist bei der Bundesregierung auf Ablehnung gestoßen. Im Hinblick auf die hierzu geäußerten Vorbehalte der Datenschützer handle es sich hierbei um keinen "gangbaren Weg". Darüber hinaus sei auch mit verfassungsrechtlichen Problemen zu rechnen. Schließlich sollen auch die Ängste der Bürger vor diesen Menschen nicht unnötig geschürt werden.

Aufgrund der Rechtsprechung des EGMR, der die nachträgliche Sicherungsverwahrung als unzulässige Verlängerung der Haftstrafe gewertet hatte, werden in Kürze gut 80 Schwerkriminelle  aus der Sicherheitsverwahrung entlassen. In diesem Zusammenhang entstand die Diskussion um den "Internet-Pranger", der unter anderem auch vom Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, grundsätzlich befürwortet wird.

Quelle: www.ntv.de

Erwin Schwärzer, Referatsleiter IT 1 im Bundesinnenministerium, weist die u.a. von den deutschen Rechtsanwälten und Notaren geäußerte Kritik am geplanten Dienst De-Mail zurück. Dieser sei datenschutzkonform und werde vom Bundesbeauftragten für Datenschutz positiv bewertet.

In der Zeit, in der Daten im Klartext beim Provider des Versenders vorlägen, befänden diese sich ausschließlich in Hochsicherheitsrechnern, die im Rahmen der Zertifizierung des Providers einer Sicherheitsüberprüfung anhand der strengen Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik standhielten.

Mehr zu diesem Thema finden Sie unter www.heise.de.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Notarverein (DNotV) äußerten sich kritisch hinsichtlich des geplanten De-Mail-Gesetzes. Beide Organisationen wiesen auf zahlreiche rechtliche wie praktische Probleme, Auslassungen und Fehler des geplanten Gesetzes hin. Das Gesetz bringe nicht nur keinen Mehrwert für den Verbraucher, sondern berge auch zahlreiche Gefahren. So könnten mit De-Mail etwa Rechnungen, Mahnungen, behördliche Schreiben und Bescheide zugestellt werden, ohne dass der Bürger hiervon konkret Kenntnis erlange. Damit werde der Rechtsschutz gegen die Wirtschaft und die Verwaltung beschnitten. Nach Ansicht beider Organisationen bestehe die Gefahr, dass beispielsweise aus Versehen ein Bußgeldbescheid, eine Abrissverfügung oder ein Gerichtsurteil übersehen wird. Dies könne dazu führen, dass Rechtsmittel dann nicht mehr möglich sind. Dem Bürger könnten so wichtige Nachrichten von Unternehmen und Behörden zugestellt werden, ohne dass er diese ausreichend von anderen E-Mails unterscheiden kann.

Zudem sei nach dem Entwurf die Identitätsfeststellung unklar und unsicher. Jeder Nutzer muss sich nach derzeitigem Stand lediglich einmal entsprechend den Anforderungen des Gesetzes anmelden, um die individualisierte E-Mail-Adresse dauerhaft nutzen zu können. Nachträgliche Änderungen wie z. B. durch Umzug, Heirat, aber auch durch Personalwechsel in Unternehmen haben keinerlei Einfluss auf die Nutzung der einmal gehaltenen Adresse. Dem Missbrauch werde damit Tür und Tor geöffnet. Anders als beim Telefonbuch habe der Bürger schließlich auch keinen eindeutigen Anspruch darauf, dass seine persönlichen Daten geheim bleiben und nicht in E-Mail-Verzeichnisse eingetragen werden, ohne dass er Nachteile zu befürchten hat. Auf elektronische E-Mail-Adressbücher habe die Werbeindustrie jedoch nur gewartet. Im Gesetz fehle schließlich auch ein Passus, nach dem weder eine staatliche Behörde noch ein Unternehmen mit Monopolcharakter noch der Arbeitgeber eines Bürgers diesen zwingen kann, sich ein De-Mail-Konto zu besorgen.

Quelle: www.njw.de

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