31. August 2010 von Katharina Fuchs
Unter dem Titel „Codex Digitalis“ fand am gestrigen Montag in Kiel idie diesjährige Sommerakademie der Datenschutzakademie Schleswig-Holstein bzw. des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) statt. Im Mittelpunkt der Tagung stand die Frage, wie der Grundrechtsschutz in der modernen digitalisierten Welt gesichert werden kann. Als Redner zu Gast waren unter anderem der Leiter des ULD, Thilo Weichert, Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit und Dr. Max Stadler, Parlamentarischer Staatssekretär im BMJ.
Ersterer erklärte es zur Herausforderung, die allgemeine Menschenrechtserklärung aus dem Jahr 1948 um eine digitale universelle Grundrechtsordnung zu ergänzen. Parallel zur Auseinandersetzung mit informationellen Schurkenstaaten müsse eine konsistente Grundrechtsschutzregulierung des Internets auf europäischer und nationaler Ebene erfolgen. Globalen Unternehmen wie Google und Facebook müssten demokratisch legitimierte Grenzen gesetzt werden. Der globale Wertekonflikt, der mit einem einheitlichen Netz zwangsläufig sei, müsse endlich von der Politik und der öffentlichen Debatte aufgegriffen werden.
Peter Schaar stellte die Forderungen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder für ein modernes Datenschutzrecht vor - ein völlig überarbeitetes Datenschutzrecht, das möglichst technikneutral und zukunftsoffen konkrete Schutzziele und Grundsätze definiert, die Betroffenenrechte stärkt und sowohl die Selbstregulierung wie auch die staatliche Kontrolle verbessert. Das Datenschutzrecht müsse endlich internetfähig gemacht werden und die Prinzipien des Datenschutzes „by Design“ und „by Default“ mit einem Schutz vor Profilbildung normieren.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz Dr. Max Stadler nahm eine aktuelle Bestandsaufnahme des Datenschutzes vor und präsentierte die vorrangigen politischen Ziele der Bundesregierung. Er skizzierte die aktuellen Planungen zum Schutz der Beschäftigten am Arbeitplatz vor übermäßiger Bespitzelung und Überwachung. Sicherheit und Korruptionsbekämpfung blieben aber wichtig und seien im Interesse aller. Nach der Integration des Beschäftigtendatenschutzes in das Bundesdatenschutzgesetz solle die Vereinbarung des Koalitionsvertrages zur Einrichtung einer Stiftung Datenschutz mit drei Aufgaben umgesetzt werden: Sensibilisierung, insbesondere der Jugendlichen, Einführung von Vergleichen à la „Warentest“ und die Etablierung von präventiv wirkenden Gütesiegeln. Außerdem müsse eine umfassende Regulierung der personenbezogenen Geodatenverarbeitung im World Wide Web angegangen werden.
Quelle:
www.s-o-z.de
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30. August 2010 von Katharina Fuchs
Bundeskanzlerin Angela Merkel hält eine umfassende gesetzgeberische Regelung von Angebot und Nutzung im Internet für unnötig. Der "Bild"-Zeitung antwortete Merkel auf eine entsprechende Frage: "Nein. Aber wir müssen unsere Vorstellungen vom Recht auf Datenschutz der sich immer weiter verändernden Netzwelt anpassen, ohne den Endgedanken eines freien Internets aufzugeben." Zum großen Teil liege es an den Nutzern selbst, was sie im Internet von sich preisgeben. Merkel sagte: "Der Staat muss die Privatsphäre aber schützen, wo der Einzelne zwar Schutz in Anspruch nehmen möchte, ihn aber nicht selbst herstellen kann. Genau darüber berät die Bundesregierung derzeit intensiv." Grundsätzlich stehe sie den gesellschaftlichen Veränderungen durch das Internet positiv gegenüber. "Ich bin jemand, der erst einmal die großen Chancen und fantastischen neuen Möglichkeiten sieht - im Beruf und fürs Privatleben. Entscheidend ist natürlich, wie wir damit umgehen." Jeder einzelne trage Verantwortung dafür, dass er in der neuen Vielfalt nicht die Orientierung verliert.
Quelle: www.sueddeutsche.de
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27. August 2010 von Katharina Fuchs
Eine weitere Lehrerin steht in ihrem Kampf gegen das Internetportal «spickmich.de» vor einer Niederlage. «Wir werden die Berufung zurückweisen», kündigte die Vorsitzende Richterin am Düsseldorfer Oberlandesgericht, Marietta Spahn, am 25.08.2010 an. Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verletzt die Benotung von Lehrern durch Schüler nicht das Persönlichkeitsrecht der Pädagogen, sondern ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ein fast identisches Verfahren ist bereits beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Richterin Spahn zeigte sich über die neuerliche Klage verwundert. «Wir haben nicht verstanden, warum ein zweites Verfahren angeleiert worden ist. Beim Bundesverfassungsgericht ist die Sache ohnehin. Was soll das letztendlich?», fragte sie die Anwältin der Lehrerin. Diese kündigte an, auch das zweite Verfahren vor das Bundesverfassungsgericht bringen zu wollen. Das Verfahren werde von der Lehrergewerkschaft GEW unterstützt.
Die Realschullehrerin vom Niederrhein sieht durch die Bewertung im Internet ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Mit der Gesamtnote 4,2 kommt die Pädagogin bei ihren Schülern nicht besonders gut weg. Vor dem Duisburger Landgericht war sie mit ihrem Verlangen, die über sie gespeicherten Daten zu löschen, bereits gescheitert. Die Lehrerin müsse sich die Bewertung ihrer beruflichen Leistung gefallen lassen, befand bereits die Vorinstanz.
Quelle: www.beck-online.de
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27. August 2010 von Katharina Fuchs
Auch zwei Tage nach der Entscheidung des Kabinetts zum Schutz von Arbeitnehmer-Daten reißt die Kritik an dem geplanten Gesetz nicht ab. Das Vorhaben der schwarz-gelben Koalition sei ein Beispiel für "miserables Regierungswerk", sagte Ver.di-Chef Frank Bsirske. Es sei "aberwitzig", ein Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz ohne vernünftige Einbindung der großen Arbeitnehmerorganisationen vorzubereiten: "Wir pochen seit Jahren auf eine Regelung mit klar definierten Sanktionsmöglichkeiten - und niemand fragt uns."
Während sich die FDP mit dem Entwurf weitgehend zufrieden zeigt, sind die Pläne auch in der Union selbst nicht unumstritten. Die Vorschriften müssten für die Arbeitgeber praxistauglich bleiben, forderte der Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU). Ein absolutes Verbot heimlicher Videokontrollen drohe über das Ziel hinauszuschießen. Denn als Alternative bleibe den Unternehmen nur, im Betrieb flächendeckend offene Videoüberwachung einzusetzen, um Diebstähle oder andere Verfehlungen zu unterbinden. "Das wäre für das Klima in den Betrieben aber fatal und würde auch die große Mehrheit ehrlicher Arbeitnehmer treffen", so Krings.
Quelle: www.welt.de
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25. August 2010 von Katharina Fuchs
Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch den angekündigten Gesetzentwurf zur Verbesserung des Datenschutzes von Arbeitnehmern beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Beschäftigte vor Bespitzelungen, insbesondere mittels heimlicher Kameraüberwachung, geschützt werden.
Kritik an dem Gesetzentwurf gibt es aus den Reihen der Arbeitgeber. Die Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung dürfe nicht erschwert werden, so Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Reinhard Göhner. Kritisiert wird auch, dass der Gesetzentwurf die Möglichkeit, Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz zu treffen, nicht mehr vorsieht. Außerdem seien die Regelungen teilweise zu unbestimmt.
Quelle: www.stern.de
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23. August 2010 von Katharina Fuchs
Die Bundesregierung hat sich weitgehend auf einen Entwurf für ein Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz geeinigt. Das Kabinett will den Entwurf aus dem Haus von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) voraussichtlich an diesem Mittwoch beschließen. Mit den Plänen reagiert die Bundesregierung auf die zahlreichen Ausspäh-Affären unter anderem beim Discounter Lidl, bei der Bahn und der Deutschen Telekom in den vergangenen zwei Jahren. Ein zentraler Punkt der geplanten Neuregelung ist, dass es die heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern künftig nicht mehr geben soll. Ursprünglich sollte ein Entwurf bereits bis zur Sommerpause zwischen den Ressorts abgestimmt sein und dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Datenschützer, aber auch Politiker von FDP und Union sowie Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber hatten aber teils deutliche Nachbesserungen verlangt.
Quelle: www.sueddeutsche.de
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19. August 2010 von Katharina Fuchs
Im Zuge der Street-View-Diskussion äußerte nach Grünen-Fraktionschefin Künast nunmehr auch die bayerische Justizministerin Beate Merk Kritik an der Bundesregierung. "Ich denke, da hätte man auf Bundesebene schon früher aktiv werden können", sagte sie in einem Interview in der Passauer Neuen Presse (PNP). Schließlich sei Google "schon länger" mit seinen Kameraautos unterwegs. Nach Ansicht Merks sei der deutsche Datenschutz zudem "endlich generell auf den Prüfstand zu stellen und hinsichtlich der neuen Medien und neuen Kommunikationsformen (...) abzuklopfen". Nichts zu tun bedeute, dass das Internet langsam zum rechtsfreien Raum würde. Gleichzeitig sprach sich die Ministerin aber gegen ein allein für Google geltendes Spezialgesetz aus: "Sonst brauchen wir demnäscht schon wieder ein neues Gesetz, wenn jemand mit einer anderen, ähnlich gelagerten Idee kommt."
Quelle: www.rp-online.de
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